Nachhaltigkeitsrichtlinie
Beschaffung mit Respekt vor der Umwelt, aus der sie stammt
BASE arbeitet ausschließlich mit Herstellern zusammen, die anerkannte Umweltstandards bei Abbau, Verarbeitung und Rekultivierung erfüllen. Da wir selbst keine Minen oder Steinbrüche betreiben, liegt genau hier unser tatsächlicher Umwelteinfluss — in der Wahl unserer Partner und darin, wie konsequent wir sie auch nach Beginn der Partnerschaft an diesem Standard messen.
Unsere Verpflichtungen
Lieferantenprüfung
Umweltgenehmigungen und Compliance-Historie werden vor Beginn einer Partnerschaft geprüft und erneut kontrolliert, wenn sich Vorschriften oder Eigentumsverhältnisse am Standort ändern. Eine abgelaufene Genehmigung wird genauso behandelt wie eine, die nie erteilt wurde — der Lieferant wird pausiert, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Ressourceneffizienz
Wir bevorzugen Hersteller, die Abfall, Wasserverbrauch und Emissionen nachweislich minimieren. Erfüllen zwei Lieferanten dieselbe Spezifikation, entscheidet dies mit darüber, wen wir auswählen. Das ist ein Faktor, den wir gezielt berücksichtigen können, gerade weil es Käufer nichts zusätzlich kostet, den effizienteren Hersteller zu bevorzugen.
Flächenrekultivierung
Von Steinbruch- und Minenpartnern wird erwartet, dass sie aktive Rekultivierungsprogramme betreiben — überprüft im Rahmen unserer regelmäßigen Lieferantenbewertung, nicht einfach vorausgesetzt. Ein Partner, der ein Rekultivierungsprogramm einschlafen lässt, verliert an Ansehen in unserem Netzwerk — selbst wenn sich die Qualität seiner Produktion nicht verändert hat.
Laufende Überprüfung
Die Umweltleistung der Lieferanten wird regelmäßig neu bewertet, nicht nur bei Vertragsbeginn — ein Standard, der nach dem ersten Jahr nachlässt, wird genauso behandelt wie ein nie erfüllter Standard. Wir erkennen einen nachlassenden Lieferanten lieber selbst, als dass ein Käufer uns darauf hinweisen muss.
Siehe auch unsere umfassenderen Nachhaltigkeitsverpflichtungen — derselbe Standard, angewendet auf Netzwerkebene, nicht nur je einzelnem Lieferanten. Gemeinsam sind beide als ein einziger Standard zu verstehen, nicht als zwei getrennte Versprechen. Ein Lieferant, der nur einen der beiden Standards erfüllt, hat in Wahrheit keinen von beiden erfüllt.